Das Versicherungsrecht regelt die Beziehungen zwischen Versicherern und Versicherten und sorgt oft für Streitfälle, wenn es um Leistungen geht.
Ob private Krankenversicherung, Haushalts-, Unfall- oder Lebensversicherung – die Erwartungen an den Versicherungsschutz sind groß. Kommt es jedoch zu einem Schaden, verweigern Versicherungen häufig die Zahlung oder reduzieren die Leistung.

Für Betroffene ist das besonders frustrierend, weil sie sich auf ihre Versicherung verlassen haben. In solchen Fällen ist es entscheidend, die Vertragsbedingungen genau zu prüfen und die eigenen Ansprüche durchzusetzen. Ein Anwalt für Versicherungsrecht kennt die gesetzlichen Grundlagen und Klauseln in Versicherungsverträgen, bewertet Ablehnungen kritisch und sorgt dafür, dass berechtigte Forderungen nicht einfach abgewiesen werden.

Dr. Gernot
Sattlegger

linz@sdsp.at
+43 732 65 70 70-0

Typische Beispiele aus dem Versicherungsrecht

Klärung nach einem Schadenfall

Nach einem Wasserschaden oder einem Brand entstehen oft viele Fragen: Welche Unterlagen muss ich einreichen, welche Fristen gelten, und wie hoch fällt die Entschädigung aus? Ein Anwalt unterstützt Sie dabei, den Überblick zu behalten, prüft die Unterlagen und sorgt dafür, dass Ihre Ansprüche vollständig geltend gemacht werden.

Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherung

Diese Versicherungen sind besonders wichtig, weil sie in schwierigen Lebenssituationen finanzielle Sicherheit bieten. Sollten Unterlagen nachgefordert oder Fragen zur Deckung auftauchen, hilft ein Anwalt, die Anforderungen der Versicherung zu erfüllen und sicherzustellen, dass die vereinbarten Leistungen auch tatsächlich gewährt werden und kann die Kommunikation übernehmen.

Verzögerte Auszahlung oder Kürzung

Manchmal dauert die Bearbeitung eines Schadenfalls länger als erwartet oder es gibt unterschiedliche Auffassungen über die Höhe der Entschädigung. Ein Anwalt kann durchsetzen, dass die Berechnungen überprüft werden und die zustehenden Leistungen vollständig und zeitnah ausbezahlt werden.

„Um sicher Recht zu tun, braucht man sehr wenig vom Recht zu wissen. Allein um sicher Unrecht zu tun, muss man die Rechte studiert haben.“
Georg Christoph Lichtenberg (1742 – 1799)

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