Das Strafrecht ist einer der zentralen Bereiche des Rechtssystems und betrifft jeden Menschen sei es als Beschuldigte:r, Opfer oder Zeuge.
Es regelt, welches Verhalten strafbar ist und welche Konsequenzen drohen können. Straftaten werden von den Behörden verfolgt, um die öffentliche Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten.
Eine Anklage oder ein Ermittlungsverfahren bedeutet jedoch nicht automatisch eine Verurteilung. Schon in den ersten Schritten des Verfahrens ist es wichtig, die eigenen Rechte zu kennen und professionellen Rat einzuholen. Fehler in der Anfangsphase – etwa unbedachte Aussagen – können den gesamten Verlauf beeinflussen. Ein erfahrener Strafverteidiger kann dabei helfen, die richtige Strategie zu wählen, Beweise zu sichern und eine faire Behandlung im Verfahren sicherzustellen.
Auch Opfer von Straftaten stehen vor vielen Fragen: Welche Ansprüche habe ich? Wer hilft mir bei der Durchsetzung meiner Rechte? Neben der strafrechtlichen Verfolgung der Täter können Geschädigte oftmals auch zivilrechtliche Ansprüche, wie etwa Schadenersatz oder Schmerzengeld, geltend machen.
Hier sind wir für Sie da und vertreten Sie, wenn Ihnen Unrecht angetan wurde. Wir führen Sie gemeinsam und einfühlsam durch gerichtliche Verfahren und helfen Ihnen Ihre zustehenden Rechte durchzusetzen. Wir übernehmen Ihre Verteidigung in sämtlichen strafrechtlichen Angelegenheiten vom Ermittlungs- bis zum Haupt- und Rechtsmittelverfahren und sind Ihre Vertretung / Begleitung als Opfer (Privatbeteiligtenvertretung) vor Gericht.
Typische Beispiele aus dem Strafrecht
„Wer schuldig ist braucht gute Anwälte. Wer unschuldig ist, braucht die besten.“
Norbert Kuß (1943)