Wenn die Berichterstattung zum Problem wird: wir unterstützen Medieninhaber:innen und Journalisten:innen dabei, ihre Rechte auf journalistische Meinungsfreiheit, wenn nötig auch vor Gericht, durchzusetzen.
Ob Berichterstattung in den Medien, Veröffentlichungen im Internet oder Äußerungen in sozialen Netzwerken der Schutz der eigenen Persönlichkeit und der Ruf eines Unternehmens oder einer Privatperson können schnell in Gefahr geraten. Falschbehauptungen, beleidigende Inhalte oder rufschädigende Berichte verbreiten sich heute rasch und können erheblichen Schaden anrichten.

Wir beraten und vertreten Sie umfassend im Medienrecht und Persönlichkeitsschutz. Unser Schwerpunkt liegt auf der Abwehr und Beseitigung rechtswidriger Veröffentlichungen, der Geltendmachung von Unterlassungs-, Widerrufs– und Schadenersatzansprüchen sowie der Durchsetzung von Gegendarstellungen.

Dr. Gernot
Sattlegger

linz@sdsp.at
+43 732 65 70 70-0

Kreditschädigung

Schnelle und konsequente Abwehr kreditschädigender Aussagen, die den geschäftlichen Ruf beeinträchtigen.

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Persönlichkeitsschutz

Beratung und Vertretung zum Schutz der persönlichen Ehre, Privatsphäre und des guten Rufs.

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Ehrenbeleidigung

Juristische Hilfe bei ehrverletzenden Aussagen – schnelle Abwehr und konsequente Durchsetzung Ihrer Rechte.

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Gegendarstellung

Recht auf Gegendarstellung nutzen – wir setzen Ihre Ansprüche gegen falsche oder verzerrende Berichterstattung durch.

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Kreditschädigung

Ruf schützen –
wirtschaftliche Interessen wahren

Wir vertreten Medieninhaber und Journalisten, wenn „aus einer Mücke ein Elefant“ gemacht wird. Kreditschädigende Äußerungen gehören natürlich nicht in den Medienbereich aber auch das Recht auf Meinungsfreiheit sowie die journalistische Freiheit müssen gewahrt bleiben. Dafür setzen wir uns für Sie als Medieninhaber, egal ob print oder online, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich ein. Aber auch auf der anderen Seite können kreditschädigende Behauptungen können für Unternehmen und Selbständige erhebliche finanzielle Folgen haben. Wir unterstützen Sie dabei, solche Aussagen zu beseitigen, deren weitere Verbreitung – wenn nötig auch im Klagswege vor Gericht – zu verhindern und Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

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Unsere Themenbereiche bei Kreditschädigung

  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung für Medieninhaber
  • Abwehr falscher und rufschädigender Behauptungen
  • Schnelle Maßnahmen zur Sicherung des geschäftlichen Rufs
  • Geltendmachung von Schadenersatz
  • Einbringung von Kreditschädigungsklagen samt gerichtlicher Vertretung vor Gericht

Persönlichkeits­schutz

Persönlichkeitsrechte konsequent verteidigen

Der Persönlichkeitsschutz umfasst das Recht auf Achtung der Ehre, der Privatsphäre und des eigenen Bildes. Wir setzen uns dafür ein, dass unzulässige Eingriffe in diese Rechte unterbunden und bestehende Verletzungen beseitigt werden.

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Unsere Themenbereiche im Persönlichkeitsschutz

  • Schutz des eigenen Bildes und Namensrechts
  • Unterstützung bei Veröffentlichungen in Medien und Internet
  • Durchsetzung von Unterlassungs- und Widerrufsansprüchen auch vor Gericht
  • Abwehr von Eingriffen in Privatsphäre und Ehre

Ehrenbeleidigung

Gegen Beleidigungen rechtlich vorgehen

Ehrenbeleidigende Äußerungen können sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich gravierende Auswirkungen haben. Wir beraten Sie zu den rechtlichen Möglichkeiten und setzen Unterlassungs-, Widerrufs- sowie gegebenenfalls strafrechtliche Maßnahmen durch.

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Unsere Themenbereiche bei Ehrenbeleidigung

  • Beratung bei beleidigenden Äußerungen und Veröffentlichungen
  • Durchsetzung von Unterlassungs- und Widerrufsansprüchen
  • Geltendmachung von Schadenersatz
  • Unterstützung bei strafrechtlichen Verfahren

Gegendarstellung

Richtigstellen, was falsch berichtet wurde

Wir vertreten Medieninhaber und Journalisten, wenn falsche Berichterstattung unterstellt wird, obwohl die journalistische Freiheit und das Grundrecht von Journalist:innen, unzensiert und ungehindert zu berichten, Informationen zu sammeln und zu verbreiten gewahrt wurde. Aber auch bei falscher oder unvollständiger Medienberichterstattung steht Betroffenen das Recht auf Gegendarstellung zu. Wir prüfen Ihre Ansprüche, formulieren die Gegendarstellung rechtssicher und setzen deren Veröffentlichung konsequent durch.

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Wichtige Themenbereiche bei Gegendarstellungen

  • Prüfung der Voraussetzungen für Gegendarstellungen
  • Rechtssichere Formulierung und Durchsetzung
  • Beratung zu Veröffentlichungen in Print- und Onlinemedien
  • Abwehr unberechtigter Gegendarstellungsbegehren

„Unrecht liegt niemals in ungleichen Rechten, es liegt im Anspruch auf „gleiche“ Rechte.“
Friedrich Nietzsche (1864 – 1900)

Wir sind für Sie da

Sie haben Fragen oder bereits eine konkrete Angelegenheit?
Dann nehmen Sie gerne Kontakt auf – unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie kompetent, zuverlässig und persönlich.







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